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Der Verein / Beschlüsse


Sitzung des erweiterten Vorstandes vom 18.12.13


1. Spielpläne und Spielmodus des Abendturniers werden verbindlich und unabänderlich durch die Vereinsspielpläne vorgegeben. Änderungs - oder Verbesserungsvorschläge werden dankend entgegengenommen, dürfen jedoch erst nach Abstimmung der Vorstandsitzung übernommen werden.

2. Die Turnierleitung obliegt bei Anwesenheit dem 1. Vorstand, bei dessen Abwesenheit dem 2. Vorstand, bei dessen Abwesenheit einem Vereinsmitglied, welches ein Amt im Verein bekleidet, bei Fehlen einer solchen Person einem Vereinsmitglied, bei Fehlen einer solchen Person haben sich die Anwesenden auf eine Person zu einigen, welche möglichst mit den Regularien des BVF betraut ist.

3. Das Kostenmodell für die Registration wird für 2014 abgeändert. Mitglieder bezahlen weiterhin 1€ Registration. Alle Nichtmitglieder bezahlen jedoch dann 2 € Registration - sofern mindestens 8 Spieler am Turnier teilnehmen, bzw. damit das Turnier der DBL gemeldet werden muss. Sofern weniger als 8 Spieler teilnehmen, beträgt die Registration auch für Nichtmitglieder 1 €.

4. Ab 01.01.14 gilt für Consolation-Matches verbindlich Uhrenpflicht, sofern hierfür genügend Uhren zur Verfügung stehen. Bis zur Verabschiedung von Spielregeln durch die Vorstandsitzung entscheidet die Turnierleitung über hierbei anfallende Fragestellungen wie z.B. Zeiteinstellung, Spielmodus, Sanktionen bei Zeitüberschreitungen.

5. Da es einige Besonderheiten im Rahmen des Abendturniers gibt, sollen "eigene" Spielregeln auf der Homepage veröffentlicht werden, welche die Besonderheiten berücksichtigen und aufgreifen. Hierzu hat der 1. Vorsitzende als Diskussionsgrundlage einen Entwurf zu schreiben, diesen allen Mitgliedern zukommen zu lassen, eine zeitnahe Vorstandsitzung einzuberufen, in welcher über die Spielregeln diskutiert und beraten werden soll.

6. Das Thema "Wertung der Conso-Matches" in der Gesamtwertung wurde verschoben. Zum Einen wußte man nicht, ob die Homepage bei der Eingabe von 4 statt 5 Punkten diese Punkte auf die Elo-Wertung überträgt (was ein unerwünschter Nebeneffekt wäre). Zum Anderen bestand noch Klärungsbedarf über die Sinnhaftigkeit der Sache ansich. Hier scheint noch Diskussionsbedarf zu sein. Dieser Punkt wird daher in der nächsten Vorstandsitzung zur Entscheidung auf der Tagesordnung stehen.

27.01.14 / Franz Preis

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